Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Gesetzesdekret vom 3. September 2020, Nr. 116 in Kraft getreten und verlangt, dass alle auf dem italienischen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen „angemessen gemäß den in den geltenden technischen UNI-Normen festgelegten Methoden und in Übereinstimmung mit den von der Kommission der Europäischen Union angenommenen Entscheidungen zur Erleichterung der Sammlung beschriftet sind, bzgl -Verwendung, Verwertung und Recycling von Verpackungen sowie korrekte Information der Verbraucher über den endgültigen Bestimmungsort der Verpackung“.
Für die korrekte Kommunikation und Angabe des Umweltzeichens ist es wichtig zu wissen, dass die anzugebenden Informationen je nach Endempfänger der Verpackung, der der Endverbraucher sein kann (angegeben mit B2C oder Business to Consumer), unterschiedlich sind. oder ein Unternehmen (B2B oder Business to Business).
In Bezug auf unseren B2B-Kanal ist es obligatorisch, die alphanumerische Codierung des Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG zu melden. Alle anderen Angaben bleiben jedoch freiwillig.
Auch für den vorgenannten Kanal erlaubt die Norm, wenn es nicht möglich ist, das Symbol auf der Verpackung anzubringen, diese Hinweise auf den Transportdokumenten anzugeben oder digitale Kanäle zu verwenden, die in diesem Fall die obligatorischen Informationen vollständig ersetzen oder integrieren können direkt auf der Verpackung gekennzeichnet.
Für alle Verpackungen, auf denen keine Codierung vorhanden ist, hat Frilvam auf dem Transportdokument und auf dem Etikett auf jedem einzelnen Beutel einen QR-CODE „Umweltetikett“ vorbereitet, der Sie zu dieser WEB-Seite zurückführt.
Unten können Sie die nützlichen Codes für die Kennzeichnung unserer Verpackungen einsehen.